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Assistent für die Gesamtausgabe Rudolf Steiners

Die soziale Dreigliederung

Die soziale Dreigliederung ist Rudolf Steiners Vorschlag, den gesellschaftlichen „sozialen Organismus" in drei eigenständig wirkende Bereiche zu gliedern: Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben.

Den Kern formuliert Steiner in seiner Hauptschrift dazu: „Neben dem politischen und dem Wirtschaftsgebiet muß im gesunden sozialen Organismus das auf sich selbst gestellte Geistesgebiet wirken" (GA 23 – Die Kernpunkte der sozialen Frage in den Lebensnotwendigkeiten der Gegenwart und der Zukunft).

Dreigliederung meint dabei nicht eine erzwungene Einheit, sondern ein Nebeneinander selbständiger Glieder, „wo die drei Glieder ebenso nebeneinander stehen" und jedes nach seinem eigenen Wesen wirkt (GA 305 – Die Kunst des Erziehens aus dem Erfassen der Menschenwesenheit, Oxford, 25. August 1922).

Steiner verweist darauf, dass sich dieser Gedanke unmittelbar aus dem Studium des sozialen Lebens ergibt: „Geht man direkt auf das Ziel los, studiert man das soziale Leben, dann kommt man so zur Dreigliederung, wie ich sie in den «Kernpunkten der sozialen Frage» entwickelt habe" (GA 199 – Geisteswissenschaft als Erkenntnis der Grundimpulse sozialer Gestaltung, Dornach, 21. August 1920).

Historisch gehört die Dreigliederung in die Bewegung um 1919, die Steiner mit dem „Bund für Dreigliederung des sozialen Organismus" mittrug (vgl. GA 255b – Die Anthroposophie und ihre Gegner, Stuttgart, 6. Januar 1920).

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