Karma und Schicksal
Karma ist bei Rudolf Steiner der Begriff für die Gesetzmäßigkeit des menschlichen Schicksals über die aufeinanderfolgenden Erdenleben hinweg.
Steiner fasst Karma als „die Bedingungen und Gesetze des menschlichen Schicksals" auf, „das man ja gewohnt worden ist, das Karma zu nennen" (GA 235 – Esoterische Betrachtungen karmischer Zusammenhänge, Band I, Dornach, 16. Februar 1924). Es geht ihm dabei nicht um ein fernöstliches Lehrgebäude, sondern um die durchschaubare Ordnung des Schicksals.
Das Wort selbst übernimmt er aus einem „alten, instinktiven geistigen Schauen" — ersetzt es aber häufig schlicht durch „Schicksal", um die Sache von exotischer Begrifflichkeit zu lösen (GA 255b – Die Anthroposophie und ihre Gegner, Stuttgart, 18. März 1921).
Bei der Betrachtung des Karma unterscheidet Steiner zwischen karmischen Ereignissen, „die im Menschenleben mehr von außen an den Menschen herantreten", und solchen, „die von innen im Menschen gewissermaßen aufsteigen" (GA 235, Dornach, 1. März 1924). Erst diese Unterscheidung macht das einzelne Schicksal durchschaubar.
Karma ist für Steiner nur im Zusammenhang mit den wiederholten Erdenleben zu verstehen: Was im einen Leben als Veranlagung, Begegnung oder Schicksalsschlag erscheint, hat seine Ursachen in früherem Erdenwirken.
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